Beitrag „Wärme: Schlüssel zum Sieg über den Krebs“ (S. 52 – Gesundheitsforum Ausgabe 9 vom 20. 02. 2015)
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Ein Beitrag von der Saarbrücker Zeitung.
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Ein Beitrag von: Isabell Hertweck-Stücken
Eine neue Therapiemethode könnte ein weiterer Eckpfeiler im Kampf gegen Krebs werden. Mit Hyperthermie, der gezielten Überhitzung von Krebszellen, wollen Mediziner in Zukunft gegen Tumore vorgehen. Die Methode wird lokal und immer in Kombination mit einer Chemo- oder Strahlentherapie angewendet.
Jährlich erkranken allein in Deutschland 71.000 Menschen an Darmkrebs und rund 27.000 sterben daran. Ab dem 45sten Lebensjahr nimmt die Erkrankungshäufigkeit deutlich zu und es ist sinnvoll und notwendig, ab diesem Zeitpunkt mindestens einmal jährlich den Stuhlgang auf verborgenes Blut zu untersuchen.
Der Darmkrebs – Früherkennungstest ( FOBCHECK ) wird zuhause durchgeführt und dient dem Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl (fäkales okkultes Blut). Fäkales okkultes Blut weist auf Darmkrebs hin. Nach einem positiven FOBCHECK prüft der Arzt bei einer Darmspiegelung, ob es sich um Darmkrebs oder Darmkrebsvorstufen handelt. Rechtzeitig erkannt liegt die Heilungsaussicht bei Darmkrebs zwischen 85 und 96 Prozent.
In der Geschäftstelle der Saarländischen Krebsliga e. V. ist der Darmkrebs – Früherkennungs – Heimtest kostenlos ( solange Vorrat reicht ) ab März 2012 bis Ende März zu erhalten. Ebenso ist die der Praxis Dr. med. Zais in Hermeskeil für die Abgabe einbezogen.
Weitere Informationen unter:
Saarländische Krebsliga e.V. Mainzer-Str. 106 66111 Saarbrücken
Die Krebsliga hat ein neues Angebot für Familien mit krebskranken Kindern: Ihnen wird eine Urlaubsreise finanziert. Die ersten Familien machen sich derzeit auf den Weg.
Von SZ-Mitarbeiterin Carmen John
Saarbrücken. „Wir sind eigentlich noch nie im Urlaub gewesen“, sagt Nina Meyer (25), Mutter von fünf Jungen. Die Krebserkrankung ihres Sohnes Tim (8) hat sie zeitlich sehr beansprucht. Auch sei dies finanziell normalerweise undenkbar. Doch jetzt kann Familie Meyer in den Urlab fahren. Vom 12. Juli an werden sie und drei weitere Familien mit krebskranken Kindern zwei Wochen in einer Freizeitanlage in Eppenbrunn im Pfälzerwald verbringen – ohne etwas dafür bezahlen zu müssen.
Geld stammt von verstorbenem Spender aus Beckingen
Die Idee für die Reise stammt von der saarländischen Krebsliga, die von Reinhilde Detemple (71) vor 32 Jahren gegründet wurde. Vor genau einem Jahr ist ihnen überraschend ein großer Geldbetrag von dem am 18. Mai 2009 verstorbenen Rudolf Leisering aus Beckingen-Haustadt vererbt worden. Er war der Krebsliga bis dahin unbekannt. Nur seine geschiedene Frau hatte aufgrund ihrer eigenen Krebserkrankung Kontakt zur Liga.
„In dem Testament stand, dass das gesamte Vermögen zum Wohl von krebskranken Kindern und deren Familien verwendet werden soll“, erklärt Detemple. Da kam ihnen die Idee, dass sie Urlaubsreisen für betroffene Familien organisieren könnten, für die so etwas im Normalfall finanziell unmöglich wäre. Ach soll so den Geschwistern krebskranker Kinder etwas Gutes getan werden, da unter einer solchen Krankheit die ganze Familie leide. „Die Eltern müssen sich in dieser harten Zeit viel um ihr krankes Kind kümmern. Da werden die Geschwister schon einmal benachteiligt – wenn auch nicht absichtlich“, sagt Detemple. Das kann auch Nina Meyer bestätigen: „Gerade als Tims Chemotherapie vorbei war, kam es oft zu Streitereien. Die Brüder waren eifersüchtig auf die Aufmerksamkeit, die der Achtjährige bekam. Ein solcher Urlaub ist perfekt, um die Familie noch einmal zusammenzuschweißen.“
„Wir werden das auf jeden Fall wiederholen“
Die Krebsliga, die sich ausschließlich durch Spenden finanziert, wird auch zukünftig ähnliche Reisen anbieten. „Wir werden das auf jeden Fall wiederholen“, sagt Detemple. „Das Gefühl, wenn ich die glücklichen Familien sehe, die endlich ein wenig Freizeit genießen dürfen, ist, als ob ich selbst in Urlaub fahren würde.“ Durch Zufall hat die ambulante Pflegerin von Familie Meyer von dem Angebot der Krebsliga erfahren und eine Bewerbung eingeschickt. Und jetzt geht’s in den Urlaub.
Familien mit Krebspatienten, die mit einer Reise unterstützt werden wollen, wenden sich an die Krebsliga, wochentags 9 bis 13 Uhr, Tel. (0681) 65910
Vorbeugen ist besser als heilen und eine rechtzeitige Diagnose bedeutet oft erfolgreiche Behandlung oder Heilung. Diese Sätze gelten insbesondere für Krebserkrankungen. Statistisch betrachtet, erleidet jeder dritte Europäer im Laufe seines Lebens eine Krebserkrankung. In Deutschland erkranken nach Angaben des Statistischen Bundesamtes jährlich 395.000 Menschen (195.000 Frauen und 200.000 Männer) an Krebs. Tumorleiden sind im Alter über 60 Jahren besonders häufig. Präventionskonzepte können nur greifen, wenn alle Menschen ihre Lebensweise umstellen. Dazu gehören eine ausgewogene, gesunde Kost mit reichlich Obst und Gemüse, der Verzicht auf Nikotin und Alkohol, regelmäßige Bewegung und Stressabbau sowie Meidung oder Abbau von Übergewicht.
Das Prostatakarzinom ist die häufigste Krebserkrankung beim Mann. Fast 50.000 Männer erkranken jährlich daran. Das Risiko einer Krebserkrankung der Prostata (Vorsteherdrüse) ist für Männer ab dem 40. bis 45. Lebensjahr besonders hoch. Auch Männer, in deren Familienumfeld Prostatakrebs vorgekommen ist, sind stark gefährdet. Einer der wichtigsten Marker für Erkrankungen der Prostata ist das Prostataspezifische Antigen (PSA). Der PSA-Wert macht eine Aussage über die Prostatagesundheit. Dieser Wert sollte bei Männern ab dem 40., spätestens ab dem 45. Lebensjahr regelmäßig gemessen werden. Liegt der PSA-Wert über 10 ng/ml Blut, muss eine weitere Untersuchung der Prostata-Gesundheit erfolgen. Ein (mehrfach) erhöhter Wert kann auf eine Vergrößerung der Prostata, auf Prostatakrebs oder eine Entzündung der Prostata hinweisen. Medizinische Selbsttests erlauben die sichere Bestimmung des PSA-Wertes im häuslichen Bereich. Die Schnelltests sind in der Apotheke freiverkäuflich zu erhalten. Bei einem erhöhten PSA-Spiegel im Blut sollte in jedem Falle ein Arzt konsultiert werden.
Mehr als 70.000 Menschen in Deutschland erkranken im Jahr an Darmkrebs. Damit ist Darmkrebs die zweithäufigste Tumorerkrankung in Deutschland. Bei rechtzeitiger Erkennung ist diese Krebsform sehr oft heilbar. Vor diesem Hintergrund ist die Darmkrebs-Früherkennung besonders wichtig. Männer und Frauen erkranken praktisch in gleicher Häufigkeit an Darmkrebs. Neben der Darmspiegelung hat sich die Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhlgang (fäkales okkultes Blut) in der Früherkennung bestens bewährt. Im Stuhl ist normalerweise kein Blut enthalten. Die Ausscheidung von fäkalem okkultem Blut weist auf Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes bis hin zu Darmkrebs oder Darmkrebsvorstufen (beispielsweise Polypen) hin. Studien zeigen, dass das Darmkrebsrisiko ab dem 45. bis 50. Lebensjahr besonders hoch ist. Gefährdet sind auch Menschen, in deren Familienumfeld bereits Darmkrebs vorgekommen ist. Spätestens ab dem 50. Lebensjahr sollte regelmäßig geprüft werden, ob verborgenes Blut im Stuhlgang vorhanden ist. Zudem sind weitere ärztliche Maßnahmen wie die Darmspiegelung wichtig. Medizinische Schnelltests erlauben im häuslichen Bereich die sichere Feststellung, ob fäkales okkultes Blut vorliegt oder nicht. Die Schnelltests sind in der Apotheke frei zu erwerben. Bei einem positiven Ergebnis – also dem Vorliegen von fäkalem okkultem Blut – sollte in jedem Falle rasch der Arzt aufgesucht werden.
Menschen, die die Vorsorgemaßnahmen wahrnehmen und gesund leben, haben seltener Krebserkrankungen als Menschen, die dies nicht tun. Durch medizinische Selbsttests kann zusätzlich zur Vorsorge beigetragen werden. Durch frühe Erkennung kann rechtzeitig eine Therapie eingeleitet werden. Die Heilungschancen verbessern sich dadurch nicht nur bei Darmkrebs und dem Prostatakrebs deutlich.
In einem Beschluss vom August 2011 verpflichtete das Sozialgericht Stuttgart die Techniker Krankenkasse im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gewährung von regionaler Tiefenhyperthermie.
Der von der Sozietät vertretene Versicherte litt an einer bösartigen Tumorerkrankung in Form eines so genannten Liposarkoms. Trotz mehrfacher operativer Entfernung traten jeweils Rezidive auf; auch eine stadiengerechte zytostatische Behandlung konnte nur noch aus palliativen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Der Mandant unterzog sich daraufhin zur Verbesserung der Lebensqualität, zur besseren Tumorkontrolle und zur Schmerzreduktion einer unterstützenden hyperthermischen Behandlung in Form einer regionalen Tiefenhyperthermie.
Nachdem die Techniker Krankenkasse die Übernahme der Kosten für die Hyperthermie verweigerte, gab das SozG Stuttgart unter dem 02. August 2011 dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt.
Das Gericht folgte dabei im Wesentlichen der Argumentation von Dr. Breitkreutz, dass dem Versicherten ein Anspruch auf die begehrte Hyperthermie unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Auslegung zustand (sog. „Nikolaus-Rechtsprechung“). Tragender Gesichtspunkt des Beschlusses war die Tatsache, dass keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung (mehr) zur Verfügung stand und dass angesichts der allgemeinen hyperthermischen Studienlage und des individuellen Krankheitsverlaufes Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf das Krankheitsgeschehen bestand. Von grundlegender Bedeutung dürfte hierbei die Aufbereitung der einschlägigen Studienlage zum therapeutischen Effekt in der Behandlung von Liposarkomen gewesen sein.
Die Entscheidung erging im – lediglich summarischen – Eilverfahren und ist noch nicht rechtskräftig.
Landessozialgericht Bayern gibt Patientin Recht, die nur auf Hyperthermie und Heilkunde setzt
Techniker Krankenkasse muss alternative Wärmetherapie gegen Krebs zahlen – auch ohne parallele Chemotherapie
Troisdorf, 29.7 August 2011 Nachdem bereits im Mai 2011 das Sozialgericht Trier die Knappschaft verurteilt hatte, für oncothermische Behandlungen zu zahlen, hat jetzt das Landessozialgericht Bayern(LSG) einen Meilenstein auf höherer Instanz gesetzt: Es verpflichtete die Techniker Krankenkasse, für tiefen-hyperthermische Behandlungen zu zahlen, obwohl die Patientin Chemotherapie zu Gunsten Hyperthermie und Heilkunde ablehnt.
Bisher übernehmen gesetzliche Krankenkassen eine hyperthermische Komplementärmedizin durch Hyperthermie nur, wenn diese eine Chemotherapie begleitet. So im Fall der Patientin mit (Darm-) Krebs, bei der die ambulante hyperthermische Behandlung zusätzlich zur Chemotherapie erfolgte. Laborwerte und Metastasen gingen zurück. Das Allgemeinbefinden besserte sich. Das Sozialgericht Trier entschied für die Patientin (vertreten durch die Berliner Kanzlei Dr. Breitkreutz). Die Knappschaft muss für die regionale Tiefenhyperthermie (Oncothermie) aufkommen.
Im aktuellen Urteil geht das LSG Bayern auf höherer Instanz einen Schritt weiter. Es entschied am 10. August 2011, dass die Techniker Krankenkasse (TK) zur vorläufigen Gewährung von ambulanten Hyperthermiebehandlungen im Rahmen regionaler Tiefenhyperthermie verpflichtet ist – auch OHNE parallel durchgeführte Chemotherapie. Diese hatte die Patientin nach der operativen Entfernung des Darmkarzinom abgelehnt. Sie verwies auf ihren geschwächten Gesundheitszustand und akzeptierte nur hyperthermisch Therapien und naturheilkundliche Verfahren. Im Laufe dieser Kombination aus Alternativ- und Wärmetherapie stoppte die Metastasierung, sogar eine leichte Regression wurde erreicht. Doch das Sozialgericht Würzburg lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zunächst ab. Das LSG Bayern hob ihn auf: Aufgrund der im Einzelfall zu erwartenden Nebenwirkungen der zytostatischen Therapie (Zellteilung hemmend) stehe keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung. Zudem lasse die bisherige Therapie eine positive Einwirkung auf das Tumorgeschehen erwarten.
In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Krebsbehandlung, wenn diese in den Richtlinien des Bundesausschusses und dessen Leistungskatalog niedergelegt sind. Alternative und komplementär-medizinische Therapien wie die regionale Wärmetherapie (Oncothermie) sind vom Patienten selbst zu tragen. Manche Fachärzte und Krankenhäuser haben zwar Verträge mit Krankenkassen, so dass die gesetzliche Krankenversicherung die individuelle Komplementärmedizin trägt. Doch komplementärmedizinische Verfahren wie die Oncothermie finden sich nicht als Regelfall im Leistungskatalog. Die Oncothermie versteht sich als Therapie, die die Wirkung der Chemo- und Strahlentherapie auf Tumorzellen steigert und gleichzeitig Nebenwirkungen verringert. Ziel ist, durch hochfrequente Kurzwellen Überwärmung zu erzeugen und die Vernichtung von Tumorzellen anzuregen. Der Tumor soll sich selbst bekämpfen.
Mit Überwärmung gegen Krebs: Eine komplementärmedizinische Therapieform überzeugt ihre Skeptiker
Hyperthermie bezeichnet die Überhitzung des Körpers entgegen der natürlichen Wärmeregulation. Dieses Verfahren der künstlich erzeugten Temperatur wird vor allem in der Krebstherapie zu therapeutischen Zwecken genutzt. Die heilende Wirkung der Wärme ist keine neuartige Erkenntnis, sondern wurde bereits in der griechischen Antike erfolgreich angewendet.
Die Tiefenwärme der Hyperthermie ist nicht zu verwechseln mit oberflächlicher Erwärmung wie Infrarot-Behandlungen oder Überwärmungstherapien wie heißen Bädern oder Wärmewickeln. Die erhöhte Temperatur bei der Hyperthermie regt die Durchblutung an und fördert somit die Wirksamkeit von Radio- und Chemotherapie. Dabei geht es nicht nur darum, aktiv die schulmedizinischen Wirkungsweisen zu unterstützen und damit die Lebensdauer positiv zu beeinflussen, sondern auch die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und die häufig sehr unangenehmen Nebenwirkungen der gängigen schulmedizinischen Krebstherapien zu lindern.
Man unterscheidet in der Hyperthermie verschiedene Behandlungsmethoden: Bei der Ganzkörperhyperthermie wird vor allem mit künstlich erzeugtem Fieber gearbeitet, das die Immunabwehr steigern soll. Sie wird häufig kombiniert mit anderen Methoden wie der Sauerstoffinhalation. Mit der lokalen Oberflächenhyperthermie werden regional begrenzte Tumore behandelt, die dicht unter der Haut liegen. Die regionale Tiefenhyperthermie hingegen eignet sich für Krebsarten, die regional begrenzt sind, aber tief im Körperinneren liegen. Die Teilkörperhyperthermie ist eine Weiterentwicklung der regionalen Tiefenhyperthermie und ist geeignet für große, nicht begrenzte Tumore. Bei der interstitiellen Hyperthermie werden Antennen in den Tumor eingesetzt und können so einen kleinen Raum erwärmen.
Eine weiterentwickelte Form der Hyperthermie ist die Oncothermie. Im Gegensatz zur Hyperthermie handelt es sich dabei nicht nur um eine einfache Tiefenerwärmung sondern um eine Kopplung aus der bekannten Tiefenerwärmung und dem Einsatz eines modulierten elektrischen Feldes mit einer Trägerfrequenz von 13,56 MHz. Die Oncothermie ist besonders für solche Patienten geeignet, bei denen andere Verfahren, wie z. B. die Chirurgie, keine mehr Erfolge versprechen oder gar nicht erst möglich sind. Das modulierte elektrische Feld wird mit Hilfe von zwei aktiven Elektroden generiert. Unterhalb des Patienten befindet sich auf dem Therapiebett eine große Elektrode. Eine zweite wird auf der zu behandelnden Region platziert. Mikrobiologische Untersuchungen haben gezeigt, dass malignes Gewebe eine höhere Leitfähigkeit besitzt als gesundes Gewebe. Dies führt dazu, dass das elektrische Feld vermehrt durch das maligne Gewebe strömt. Diesen Effekt bezeichnet man als Selektion auf Zellebene. Der Therapieeffekt, die Verbindung aus Tiefenerwärmung und elektrischem Feld, führt zu einer Stimulation der malignen Zellen. Damit wird das natürliche Verhalten der malignen Zellen gestört und das Immunsystem des Körpers aktiviert bzw. unterstützt. Eine der Folgen ist der Zelltod durch Apoptose. Die Oncothermie kommt im Vergleich zu anderen Hyperthermieformen mit geringeren Temperaturen aus und vermeidet somit Nebenwirkungen wie Verbrennungen der Haut. Ganz im Gegenteil: Die Therapie wird von den Patienten als angenehm und entspannend empfunden.
Obwohl zahlreiche Studien die Wirksamkeit der Methoden belegen, ist die Hyperthermie noch keine Regelleistung der deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Bei Anträgen wird individuell entschieden, ob in Einzelfällen Kosten übernommen werden können. Allerdings sieht es so aus, als würde sich dies bald ändern: In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 wurde die Wirksamkeit der Hyperthermie offiziell anerkannt. Seitdem haben Anträge auf Kostenerstattung sehr gute Chancen. Auch die Oncothermie-Studien an großen Universitätskliniken wie der LMU München belegen, dass diese komplementäre Methode, die einst von der Schulmedizin belächelt wurde, nun auch in wissenschaftlichen Kreisen Akzeptanz findet.