Aktuelle Stellungnahme zu zweckgebundenen Spendengeldern

Das Schicksal der kleinen Jayla hat uns tief bewegt. Jayla war an einem inoperablen Hirntumor erkrankt und ihre Familie benötigte für ihre Behandlung mit dem Medikament ONC-201 dringend finanzielle Unterstützung, da diese Behandlung in Deutschland noch nicht von den Krankenkassen übernommen wird.

Darum hat die Saarländische Krebsliga sich im Jahr 2020 dazu entschlossen, einen Spendenaufruf in der Tageszeitung „Rheinpfalz“ zu starten und so konnte für die Behandlung der sechsjährigen Jayla eine beträchtliche Spendensumme gesammelt werden. Die große Anteilname und das Engagement für die Familie aus Pirmasens hat uns überwältigt.

Tragischerweise verstarb das Mädchen jedoch im Sommer diesen Jahres; die Behandlung, in die große Hoffnung gesetzt wurde, schlug nicht an.

Ein erheblicher Spendenbetrag konnte deshalb nicht abgerufen werden.
Da der Spendenaufruf ausdrücklich zugunsten der kleinen Jayla erfolgte, ist die Krebsliga grundsätzlich verpflichtet, die eingenommenen Gelder an die Spender zurückzuzahlen. Um die Spender ausfindig zu machen und der Rückzahlungspflicht nachzukommen, hat die Krebsliga sich unter anderem an die „Rheinpfalz“ gewandt, um die Spender*innen über diesen Zustand zu informieren.

Juristisch gesehen sind Spenden freiwillige und unentgeltliche Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Diese Zwecke müssen nicht näher bezeichnet werden. Möglich ist freilich auch – wie im Fall des Spendenaufrufs für die Finanzierung der medizinischen Behandlung von Jayla – dass für einen ganz konkreten Zweck gespendet wird.

Nimmt die Krebsliga solche an einen konkreten Verwendungszweck gebundenen Gelder an, ist sie bei der Verwendung der Mittel an den vom Spender vorgegebenen Zweck rechtlich gebunden. Ist jedoch der Zweck nicht mehr realisierbar, besteht ein Rückzahlungsanspruch der Spender.

Diese müssen freilich kontaktiert werden, was insbesondere bei bar gegebenen Spenden in der Praxis schwierig sein kann.

Uns ist es ein Anliegen, mit den Spender*innen in Kontakt zu kommen, um mit ihnen Rücksprache über eine mögliche Rückzahlung zu halten; auch eine rechtlich mögliche Umwidmung der Zuwendung kann in Frage kommen, muss aber mit den Spendern vereinbart werden.

Gelingt es nicht, alle Spender entsprechend zu kontaktieren, darf die Krebsliga zulässigerweise davon ausgehen, dass sie etwaige, bei ihr verbliebene Spenden für einen mit dem ursprünglichen Aufruf vergleichbaren Zweck – die Finanzierung der medizinischen Behandlung eines an Krebs erkrankten Kindes – einsetzen darf. Eine andere Verwendung ist nicht zulässig.

Wir würden uns freuen, die Gelder für andere bedürftige Patienten verwenden zu können.

Einweihung des ersten komplementärmedizinisch orientiertes Hyperthermiezentrum für Kinder

Auf Inititative der saarländischen Krebsliga wurde am 18.8.2012 das europaweit erste komplementärmedizinisch orientierte Hyperthermiezentrum für Kinder eröffnet. In Zusammenarbeit mit dem Hyperthermiezentrum-Hochwald konnte dieses einmalige Projekt realisiert werden. In engem Schulterschluss mit schulmedizinischen Kliniken und niedergelassenen Kollegen soll für die Betroffenen die Aussicht auf ein würdiges und möglichst gesundes Leben, verbessert werden.

Der Mensch besteht aus ca. 70 Billionen Zellen, pro Zelle finden pro Sekunde 30.000 bis 100.000 biochemische Reaktionen statt. Pro Sekunde finden 30 Quintillionen biochemisch-biophysikalische Reaktionen statt. Der Darm hat die Größe eines Fussballfeldes, ca. 70% aller immunologischen Reaktionen werden im Darm abgewickelt. Innerhalb eines Jahres werden ca. 98% aller Atome im Menschen durch neue ersetzt. Nichts, was im Körper passiert, passiert zufällig. Alles ist immer, in jedem Bruchteil einer Sekunde, aufeinander abgestimmt.

Die Natur schafft immer wieder Wunder, so auch in uns Menschen.

Wird das Regulationssystem nachhaltig irritiert, wird kommt es zu irgendwelchen körperlichen Beschwerden. Am Ende kann dies auch eine Krebserkrankung sein. Nun gilt es, sowohl gegen die Tumorzellen vorzugehen als auch die gesunden Zellen zu unterstützen. Der Betroffene muss seine individuelle Kompetenz zur Regulation und damit Gesundung zurückerhalten.

Zerstörung der Tumorzellen ist in der Schulmedizin der Weg der gegangen wird. Mit Chemotherapie und/oder Bestrahlung werden die Tumorzellen abgetötet. Beide Verfahren sind allerdings nicht ausschließlich gegen Tumorzellen gerichtet, sondern die gesunden Zellen werden zeitgleich, und meist nicht weniger heftig, angegriffen. Letztlich ist diese Form der Behandlung gegen den ganzen Menschen gerichtet. Die Entwicklung zeigt hinsichtlich des Therapieerfolgs bei Erwachsenen in den letzten 30 Jahren keine wirkliche Verbesserung der Überlebensrate bei Krebserkrankung. Mittlerweile wird eigentlich nur noch die Zeit bis zum erneuten Auftreten der Krebserkrankung berücksichtigt. Der Begriff der Gesundung ist aus dem Katalog der Erfolgsmeldungen gestrichen.

Bei Kindern kann die Schulmedizin vordergründig sehr gute Erfolge aufweisen. Die häufigsten Tumorerkrankungen bei Kindern sind:

Leukämie 34% aller Tumorerkrankungen, „Heilung“ bei 80 %

Gehirntumor 20% aller Tumorerkrankungen, „Heilung“ bei 70 %

Lymphom 12% aller Tumorerkrankungen, „Heilung“ bei 90 %

Diese positiven Ergebnisse werden durchaus teuer erkauft. Spätschäden nach Tumorerkrankung sind eher die Regel als die Ausnahme. Chemotherapie und Bestrahlung haben starke Nebenwirkungen, die sich erst über die Zeit zeigen. Als Spätschäden werden unter anderem Herzmuskelveränderungen, Störung der Fruchtbarkeit, Schilddrüsenveränderungen, Gefässveränderungen, Nervenschäden, Nierenschäden und Zweittumore gesehen. Oft wird ein Zusammenhang zur Krebstherapie nicht akzeptiert. Und die Patienten fühlen sich zurecht allein gelassen.

In der fast unendlichen Anzahl biochemischer und biophysikalischer Reaktionen, die immer aufeinander abgestimmt sind, muss auch der therapeutische Ansatz ein regulativer sein. Komplementärmedizin reguliert, statt in Prozesse einzugreifen. Phytotherapie, Homöopathie, Sauerstofftherapie, Fiebertherapie, Infusionen, Entgiftung sind ein Teil möglicher Konzepte zur Sanierung, zur Gesundung.

Fieber ist eine natürliche Reaktion des Immunsystem auf „Fremd“. Fremd, das sind Bakterien, Viren und weitere Erreger ebenso wie Gifte und auch Tumorzellen. Alles, was sich dem System der 70 Billionen Zellen und seiner Regulation entzieht ist als „fremd“ zu betrachten. Und muss möglichst effektiv eliminiert werden. In der Wärme laufen biochemische und biophysikalische Prozesse anders ab. So kann das Immunsystem seinen Aufgaben leichter gerecht werden, Entgiftungsprozesse effektiver gestaltet werden. Tumorzellen fällt es schwerer ihre Tarnmechanismen aufzubauen, mit deren Hilfe sie sich dem Immunsystem und auch der Chemotherapie entziehen.

Fiebertherapie als Ganzkörperhyperthermie erlaubt einen fieberähnlichen Zustand herzustellen. Dazu liegt der Patient in einer Kabine und wird über Infrarotstrahler auf eine Körperkerntemperatur von ca. 39°C erwärmt. Nach erreichen der Temperatur wird der Betroffene in Tücher gepackt. In dieser sogenannten Stauphase erfolgt noch eine geringe Nachfieberung. Hat der Patient die Temperatur von 38°C unterschritten, kann er aufstehen.

In der Oncothermie als Vertreter der lokalen Hyperthermie wird ein anderer Weg zur Überwärmung eingeschlagen. Die Idee ist zunächst, die Tumorzellen isoliert auf eine Temperatur über 43°C zu erwärmen, diese Temperatur ist zelltötend, und die gesunden Zellen von dieser Temperaturveränderung unberührt zu lassen. Dies gelingt durch Applikation einer (Radio)Frequenz von 13,56 mHz. Der Patient liegt bequem auf einer Matratze die zeitgleich als untere Elektrode dient. Auf den Brustkorb und/oder Bauch wird dann eine zweite Elektrode aufgelegt. Zwischen diesen beiden Elektroden fließt die Schwingung mit 13,56 mHz. Tumorzellen haben biologisch eine andere Zusammensetzung, eine andere elektrophysiologische Ladung, einen anderen Stoffwechsel als gesunde Körperzellen. Und sind daher für diese Frequenz anfälliger. Unter der Behandlung erden die Tumorzellen zu einem extremen Stoffwechsel angeregt und geraten dadurch in eine erhöhte Temperatur. Zudem wird über dieses Verfahren auch Energie in die Zellen eingebracht. Auch diese Energie erreicht die Tumorzellen. Im Ergebnis werden in den Krebszellen Temperaturen um 44°C erreicht, die gesunden Zellen sind nicht betroffen. Diese wiederum werden zu einer besseren Funktion angeregt. Die Kommunikation zwischen gesunden Zellen wird verbessert. Dunkelfeldmikroskopisch kann gezeigt werden, dass sich der Blutfluss verbessert, die Verklumpung der roten Blutkörperchen aufgehoben wird, die Abwehrzellen eine wesentlich verbesserte Beweglichkeit zeigen. Tarnmechanismen der Tumorzellen werden irritiert.

Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass Chemotherapie und Bestrahlung in Verbindung mit Oncothermie eine bessere Wirkung entfalten. Auf diese Weise kann die Dosis Gift reduziert werden, und damit auch Nebenwirkungspotential. Hier bedarf es allerdings noch weiterer Untersuchungen hinsichtlich der Dosisreduktion.

Entscheidend ist, dass Komplementärmedizin und Schulmedizin im Schulterschluss mehr bewegen können, zum Wohle der Patienten. Und das ohne nachhaltige Nebenwirkungen.

Dr. med. Ortwin Zais

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Eine Aktion der Saarländischen Krebsliga e.V. im März 2012 zur kostenlosen Darmkrebs – Früherkennung in der Geschäftsstelle in Saarbrücken

Jährlich erkranken allein in Deutschland 71.000 Menschen an Darmkrebs und rund 27.000 sterben daran. Ab dem 45sten Lebensjahr nimmt die Erkrankungshäufigkeit deutlich zu und es ist sinnvoll und notwendig, ab diesem Zeitpunkt mindestens einmal jährlich den Stuhlgang auf verborgenes Blut zu untersuchen.

Der Darmkrebs – Früherkennungstest ( FOBCHECK ) wird zuhause durchgeführt und dient dem Nachweis von verborgenem Blut im Stuhl (fäkales okkultes Blut). Fäkales okkultes Blut weist auf Darmkrebs hin. Nach einem positiven FOBCHECK prüft der Arzt bei einer Darmspiegelung, ob es sich um Darmkrebs oder Darmkrebsvorstufen handelt. Rechtzeitig erkannt liegt die Heilungsaussicht bei Darmkrebs zwischen 85 und 96 Prozent.

In der Geschäftstelle der Saarländischen Krebsliga e. V. ist der Darmkrebs – Früherkennungs – Heimtest kostenlos ( solange Vorrat reicht ) ab März 2012 bis Ende März zu erhalten. Ebenso ist die der Praxis Dr. med. Zais in Hermeskeil für die Abgabe einbezogen.

Weitere Informationen unter:

Saarländische Krebsliga e.V.   Mainzer-Str. 106   66111 Saarbrücken

http://www.saarl-krebsliga.de/

http://www.hyperthermiezentrum-hochwald.de/

Informationen über Theraupeuten, Neue Entwicklungen in der Krebstherapie Vollmachten usw.Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

  • Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
  • Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
  • In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.

Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

Umgang mit Patientenverfügungen

Konto- Depotvollmacht

Patientenverfuegung

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